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Seit dem 01.02.2015 können wir Kinder mit ihren Familien in der neu gebauten Kindertagesstätte begrüßen.
In der Diakonie-Kindertagesstätte DiKiTa bieten wir
Den etwa 80 Kindern steht eine Fläche von mehr als 1.000 m² zur Verfügung.
Der Eintritt eines Kindes in eine Kita ist ein bedeutender Lebensabschnitt - sowohl für das Kind als auch für die Eltern. Für das Kind bedeutet es die Erweiterung seines Erfahrungs- und Erlebnisraumes, für die Eltern die ergänzende und unterstützende Inanspruchnahme der öffentlichen Erziehung. Die Entscheidung, wem die Eltern ihr Kind anvertrauen können und wollen, ist daher von wesentlicher Bedeutung.
In unserer Kita ist es normal, verschieden zu sein.
Ob ein oder sechs Jahre, ob mit oder ohne Behinderung, ob mit Migrationshintergrund und anderer Herkunft und Kultur oder seit Generationen Oldenburger. Wir genießen die Vielfalt und nutzen den großen Reichtum an Möglichkeiten des Lernens. Die Erkenntnis, dass manche Kinder wesentlich mehr auf die Hilfe und Unterstützung durch die Erwachsenen angewiesen sind, gehört zum sozialen Lernen, ebenso wie die Bedürfnisse anderer zu achten und zu erkennen.
In Niedersachsen stehen nach den Bund-Länder-Beratungen von Mittwoch, dem 03.03.2021 weitere Schritte zur Öffnung des Bildungsbereiches an. Die Kindertageseinrichtungen werden bereits ab Montag, 08.03.2021, geöffnet für den eingeschränkten Regelbetrieb („Kita-Szenario B“). Kindertageseinrichtungen, die in Corona-Hotspots mit einer regionalen Sieben-Tage-Inzidenz von 100 oder höher liegen, verbleiben in Szenario C, bis die Inzidenz im Landkreis/der kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen ununterbrochen unter 100 liegt. Dann erfolgt der Wechsel in Szenario B. Während des Szenarios C soll die Notbetreuung in bisherigem Umfang angeboten werden.
Für 2021 wird die Zahl der Tage, an denen gesetzlich Versicherte Anspruch auf Kinderkrankengeld haben, verdoppelt. Zudem gilt der Anspruch nicht nur bei Krankheit des Kindes, sondern auch, wenn Kitas und Schulen pandemiebedingt geschlossen sind oder die Betreuung eingeschränkt ist. Die Regelung tritt rückwirkend zum 5. Januar in Kraft. Eltern beantragen das Kinderkrankengeld bei ihren Krankenkassen und weisen mit einer Bescheinigung nach, dass die Kindertagesstätte geschlossen ist oder nicht besucht wird.
Bei Bedarf stellen wir Ihnen eine Bescheinigung aus, sprechen Sie dafür gerne unsere Einrichtungsleitungen an.
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