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Das Haus Regenbogen nimmt Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Krisensituationen, aus dem Raum Oldenburg, kurzfristig in Obhut.
Die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen erfolgt gem. § 42 SGB VIII
Solche Krisen sind gekennzeichnet, durch eine Gefährdung des Kindeswohls.
Die Kosten werden vom Jugendamt der Stadt Oldenburg übernommen.
Diakonisches Werk der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg
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