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Die Diakonie-Kindertagesstätte Birkhuhnweg ist eine evangelische Einrichtung in Trägerschaft der Förderung und Therapie gemeinnützige GmbH des Diakonischen Werkes Oldenburg.
Die Diakonie-Kindertagesstätte Birkhuhnweg ist eine integrative Kindertagesstätte, in der 73 Kinder im Alter von 1 bis 6 Jahren betreut werden.
Die Struktur der Einrichtung gestaltet sich wie folgt:
1 Regelgruppe: | 25 Kinder - 3 bis 6 Jahr |
1 Integrationsgruppe: | 18 Kinder - 3 bis 6 Jahre |
2 Krippengruppen: | 15 Kinder - 1 bis 3 Jahre |
Wir arbeiten mit der zuständigen Kirchengemeinde zusammen und feiern die kirchlichen Feste.
Wie alle Krippen und Kindertagesstätten im Stadtgebiet nimmt auch die Diakonie-Kindertagesstätte am Birkhuhnweg am Online-Anmeldeverfahren teil. Gerne beantwortet Einrichtungsleiterin Ines Wiesner Fragen, die im Zusammenhang mit dem Onlineverfahren entstehen können. Bis zum 31. Januar 2018 muss die Anmeldung zum kommenden Kindergartenjahr unter https://kita.oldenburg.kitaav.de bei der Stadt Oldenburg eingegeben sein.
In Niedersachsen stehen nach den Bund-Länder-Beratungen von Mittwoch, dem 03.03.2021 weitere Schritte zur Öffnung des Bildungsbereiches an. Die Kindertageseinrichtungen werden bereits ab Montag, 08.03.2021, geöffnet für den eingeschränkten Regelbetrieb („Kita-Szenario B“). Kindertageseinrichtungen, die in Corona-Hotspots mit einer regionalen Sieben-Tage-Inzidenz von 100 oder höher liegen, verbleiben in Szenario C, bis die Inzidenz im Landkreis/der kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen ununterbrochen unter 100 liegt. Dann erfolgt der Wechsel in Szenario B. Während des Szenarios C soll die Notbetreuung in bisherigem Umfang angeboten werden.
Für 2021 wird die Zahl der Tage, an denen gesetzlich Versicherte Anspruch auf Kinderkrankengeld haben, verdoppelt. Zudem gilt der Anspruch nicht nur bei Krankheit des Kindes, sondern auch, wenn Kitas und Schulen pandemiebedingt geschlossen sind oder die Betreuung eingeschränkt ist. Die Regelung tritt rückwirkend zum 5. Januar in Kraft. Eltern beantragen das Kinderkrankengeld bei ihren Krankenkassen und weisen mit einer Bescheinigung nach, dass die Kindertagesstätte geschlossen ist oder nicht besucht wird.
Bei Bedarf stellen wir Ihnen eine Bescheinigung aus, sprechen Sie dafür gerne unsere Einrichtungsleitungen an.
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