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Ab dem 01.10.2020 können wir Kinder mit ihren Familien in der neu gebauten Kindertagesstätte begrüßen. Die Kindertagesstätte ist eine Einrichtung in Trägerschaft der Förderung und Therapie gemeinnützige GmbH des Diakonischen Werkes Oldenburg.
In der Diakonie-Kindertagesstätte Hannah-Arendt bieten wir
Den 120 Kindern steht eine Fläche von mehr als 1.000 m² zur Verfügung.
Der Eintritt eines Kindes in eine Kita ist ein bedeutender Lebensabschnitt - sowohl für das Kind als auch für die Eltern. Für das Kind bedeutet es die Erweiterung seines Erfahrungs- und Erlebnisraumes, für die Eltern die ergänzende und unterstützende Inanspruchnahme der öffentlichen Erziehung. Die Entscheidung, wem die Eltern ihr Kind anvertrauen können und wollen, ist daher von wesentlicher Bedeutung.
Die Einrichtung der Diakonie ist für alle Kinder offen, unabhängig von Religionszugehörigkeit und kulturellem Hintergrund.
Anmeldungen für das kommende Kita-Jahr 2020/21:
Wie alle Krippen und Kindertagesstätten im Stadtgebiet nimmt auch die Diakonie-Kindertagesstätte Hannah-Ahrendt am Online-Anmeldeverfahren teil. Gerne beantwortet Einrichtungsleiterin Sylvia Petschukat Fragen, die im Zusammenhang mit dem Onlineverfahren entstehen können. Das Online-Anmeldeverfahren steht unter https://kita.oldenburg.kitaav.de, für Sie zur Verfügung. Aktuell stehen noch Plätze zur Verfügung.
Den Kindertagesstätten ist der Betrieb bis zum 31. Januar grundsätzlich untersagt. Wo eine anderweitige Betreuung sichergestellt werden kann, sollen Kinder weiterhin möglichst zu Hause betreut werden.
Zulässig ist aber eine Notbetreuung in kleinen Gruppen. Das Antragsformular für die Notbetreuung ist als Download verfügbar. Die Heilpädagogische Gruppen sind geöffnet.
Aufgrund es aktuellen Pandemiegeschehens werden keine Besichtigungstermine stattfinden können.
Informationen zu unseren KiTas finden Sie auf den Internetseiten der KiTas. Zudem informieren wir Sie gern telefonisch.
Melden Sie sich gerne bei uns.
Aktuelle Stellenangebote
Für 2021 wird die Zahl der Tage, an denen gesetzlich Versicherte Anspruch auf Kinderkrankengeld haben, verdoppelt. Zudem gilt der Anspruch nicht nur bei Krankheit des Kindes, sondern auch, wenn Kitas und Schulen pandemiebedingt geschlossen sind oder die Betreuung eingeschränkt ist. Die Regelung tritt rückwirkend zum 5. Januar in Kraft. Eltern beantragen das Kinderkrankengeld bei ihren Krankenkassen und weisen mit einer Bescheinigung nach, dass die Kindertagesstätte geschlossen ist oder nicht besucht wird.
Bei Bedarf stellen wir Ihnen eine Bescheinigung aus, sprechen Sie dafür gerne unsere Einrichtungsleitungen an.
MAVSchwerbehindertenvertretungUmantisAufsichtsratInternwww.dw-ol.de