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Den Kindertagesstätten ist der Betrieb bis zum 31. Januar grundsätzlich untersagt. Wo eine anderweitige Betreuung sichergestellt werden kann, sollen Kinder weiterhin möglichst zu Hause betreut werden.
Zulässig ist aber eine Notbetreuung in kleinen Gruppen. Das Antragsformular für die Notbetreuung ist als Download verfügbar. Die Heilpädagogische Gruppen sind geöffnet.
Für 2021 wird die Zahl der Tage, an denen gesetzlich Versicherte Anspruch auf Kinderkrankengeld haben, verdoppelt. Zudem gilt der Anspruch nicht nur bei Krankheit des Kindes, sondern auch, wenn Kitas und Schulen pandemiebedingt geschlossen sind oder die Betreuung eingeschränkt ist. Die Regelung tritt rückwirkend zum 5. Januar in Kraft. Eltern beantragen das Kinderkrankengeld bei ihren Krankenkassen und weisen mit einer Bescheinigung nach, dass die Kindertagesstätte geschlossen ist oder nicht besucht wird.
Bei Bedarf stellen wir Ihnen eine Bescheinigung aus, sprechen Sie dafür gerne unsere Einrichtungsleitungen an.
Aufgrund es aktuellen Pandemiegeschehens werden keine Besichtigungstermine stattfinden können.
Informationen zu unseren KiTas finden Sie auf den Internetseiten der KiTas. Zudem informieren wir Sie gern telefonisch.
Melden Sie sich gerne bei uns.
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