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Die Kindertagesstätte ist eine Einrichtung in Trägerschaft der Förderung und Therapie gemeinnützige GmbH des Diakonischen Werkes Oldenburg.
Sie finden hier:
Zur Zeit werden insgesamt 96 Kinder in 8 Gruppen betreut. 32 Kinder davon haben einen erhöhten Förderbedarf und werden besonders unterstützt.
Bei Bedarf können diese Kinder zusätzliche Entwicklungsförderung von externen Fachkräften (Ergo-, Physiotherapie und Logopädie, wie auch Autismus-Therapie) im Hause erhalten.
Alle Kinder werden von erfahrenen Teams aus Erzieherinnen, Heilpädagogischen Fachkräften und Kinderpflegerinnen/Sozialassistentinnen betreut. FSJlerinnen und Praktikanten unterstützen sie dabei.
Die Einrichtung der Diakonie ist für alle Kinder offen, unabhängig von Religionszugehörigkeit und kulturellem Hintergrund.
Wir suchen
neben unseren anderen Stellenausschreibungen ab sofort bis zunächst zum 23.06.2021 eine zusätzliche Betreuungskraft für ein Integrationskind im Kindergarten. Die Arbeitszeit beträgt 30 Stunden/Woche. Da es sich um eine Stelle handelt, die von einem persönlichen Budget finanziert wird, suchen wir für den Dienstleister „ma vie - Budgetassistenz“, der der Arbeitsgeber ist. Es gibt keine ausbildungsspezifische Qualifikationsvoraussetzung.
Haben Sie Interesse und möchten Sie im (heil-)pädagogischen Bereich Erfahrungen sammeln, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme.
Die Kindertagesstätten in Oldenburg wechseln ab Montag, den 19.04.2021, in das Szenario C.
Der Betrieb ist damit grundsätzlich untersagt. Zulässig ist eine Notbetreuung in Kleingruppen.
In Niedersachsen stehen nach den Bund-Länder-Beratungen von Mittwoch, dem 03.03.2021 weitere Schritte zur Öffnung des Bildungsbereiches an. Die Kindertageseinrichtungen werden bereits ab Montag, 08.03.2021, geöffnet für den eingeschränkten Regelbetrieb („Kita-Szenario B“). Kindertageseinrichtungen, die in Corona-Hotspots mit einer regionalen Sieben-Tage-Inzidenz von 100 oder höher liegen, verbleiben in Szenario C, bis die Inzidenz im Landkreis/der kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen ununterbrochen unter 100 liegt. Dann erfolgt der Wechsel in Szenario B. Während des Szenarios C soll die Notbetreuung in bisherigem Umfang angeboten werden.
Für 2021 wird die Zahl der Tage, an denen gesetzlich Versicherte Anspruch auf Kinderkrankengeld haben, verdoppelt. Zudem gilt der Anspruch nicht nur bei Krankheit des Kindes, sondern auch, wenn Kitas und Schulen pandemiebedingt geschlossen sind oder die Betreuung eingeschränkt ist. Die Regelung tritt rückwirkend zum 5. Januar in Kraft. Eltern beantragen das Kinderkrankengeld bei ihren Krankenkassen und weisen mit einer Bescheinigung nach, dass die Kindertagesstätte geschlossen ist oder nicht besucht wird.
Bei Bedarf stellen wir Ihnen eine Bescheinigung aus, sprechen Sie dafür gerne unsere Einrichtungsleitungen an.
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