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Am 30.04.2021 endet vorzeitig die Amtszeit der Schwerbehindertenvertrauensperson, aufgrund einer Gesetzesänderung im vorletzten Jahr. Es ist jetzt ausdrücklich gewollt, dass die Amtszeiten von MAV und ,,Schwerbehindertenvertretung'' parallel laufen. Der Wahlvorstand nimmt in den nächsten Tagen seine Arbeit auf und wird die Mitarbeitenden, deren Schwerbehinderung dem Arbeitgeber bekannt ist, anschreiben und den Wahltermin mitteilen.
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