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Arbeitnehmer können trotz einer Krankschreibung zu einem Vorstellungsgespräch gehen. Das hat das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern entschieden (AZ.: 5 Sa 106/12). Eine Krankschreibung muss kein Grund sein, ein Bewerbungsgespräch abzusagen. Das gilt jedenfalls, wenn es die Genesung nicht beeinträchtigt, so das LAG.
So eindeutig der Tenor der Entscheidung, alle Klagen wurden zurückgewiesen, auch war, die mündliche Urteilsbegründ-ung des BAG vom 27.03.13 läßt umfänglichen Interpretationsspielraum zu dem in den Leitsätzen dargestellten Urteil:
Verfügt eine Religionsgesellschaft über ein am Leitbild der Dienstgemeinschaft ausgerichtetes Arbeitsrechtsregelungsverfahren, bei dem die Dienstnehmerseite und die Dienstgeberseite in einer paritätisch besetzten Kommission die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten gemeinsam aushandeln und einen Konflikt durch den neutralen Vorsitzenden einer Schlichtungskommission lösen (sog. Dritter Weg), dürfen Gewerkschaften nicht zu einem Streik aufrufen.
Das gilt jedoch nur, soweit Gewerkschaften in dieses Verfahren organisatorisch eingebunden sind und das Verhand-lungsergebnis für die Dienstgeberseite als Mindestarbeitsbedingung verbindlich ist.
Die Entscheidung des 1. Senats vom 20.11.2012 - 1 AZR 611/11 zum nachlesen: juris.bundesarbeitsgericht.de
Das Bundesarbeitsgericht hat durch Urteil vom 22.02.2012 entschieden, dass auch bei einem Abschluss eines (Haus-)Tarifvertrages alle Mitarbeitenden vollständig sämtliche aus den AVR folgenden Rechte und Ansprüche behalten. Das gilt- selbst nach einem Betriebsübergang gemäß § 613 a BGB- auch für alle künftigen Entgelterhöhungen und sonstigen Leistungsansprüche, weil die Arbeitsverträge der Mitarbeitenden nach wie vor die dynamische Bezugnahme auf die AVR in der jeweils geltenden Fassung enthalten. Gemeint ist damit, dass für Mitarbeitende immer das "Günstigkeitsprinzip" gemäß Tarifvertragsgesetz gilt.
Arbeitnehmer müssen wegen Stalkings mit einer fristlosen Kündigung rechnen, wenn sie ständig mit privaten e-mails, Telefonanrufen und weiteren aufdringlichen Kontaktanfragen anderen Kollegen und Kolleginnen nachstellen.
Der Kirchengerichtshof der EKD hat beschlossen, dass es nicht zu den Aufgaben der Mitarbeitervertretung gehört, die Kolleginnen und Kollegen über laufende Verhandlungen in der Arbeitsrechtlichen Kommission zu unterrichten.
Bisher war das Bundesarbeitsgericht (BAG) der Auffassung, dass der Urlaubsabgeltungsanspruch erlischt, wenn der Urlaubsanspruch aufgrund der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers bis zum Ende des Übertragungszeitraumes nicht erfüllt werden kann. Da dies jedoch gegen Europarecht verstößt, änderte das Gericht seine Rechtsprechung hierzu. Die Urlaubsansprüche dürfen auch bei Krankheit nicht verfallen (mehr...pdf anklicken).
Weitere Hinweise zu Arbeitsgerichtsurteilen, Schiedsstellen- und Kirchengerichtshofentscheidungen bitte hier anklicken.
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