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Bitte beantragen Sie unverbindlich einen Platz!
Um einen Platz in unserer Tagespflegeeinrichtung zu reservieren, bitten wir Sie, den Anmeldebogen
Wir werden uns umgehend zu einem unverbindlichen persönlichen Gespräch mit Abgleich der Daten und auf Wunsch einer verbindlichen Anmeldung mit Ihnen in Verbindung setzen.
Die Entgelte für die Leistungen richten sich nach den mit den Kostenträgern, also den zuständigen Pflegekassen und Sozialhilfeträgern getroffenen Vergütungsvereinbarungen. Bei monatlicher Abrechnung beträgt das Leistungsentgelt für die Tagespflege pro Tag:
Entgelt für | Pflegesatz pro Tag |
Leistung der Pflegeversicherung mit Taxi (monatlich) |
Leistung der Pflegeversicherung mit Rollstuhltaxi (monatlich) |
---|---|---|---|
Unterkunft (vom Pflegeberechtigten selbst zu zahlen) |
11,78 € | ||
Verpflegung (vom Pflegeberechtigten selbst zu zahlen) |
3,95 € | ||
Pflegeleistung im Bereich des SGB X: Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5 |
32,42 € 41,56 € 49,88 € 58,19 € 62,35 € |
0,00 € 689,- € (= 10 Tage) 1298,- € (=18 Tage) 1612,- € (=20 Tage) 1995,- € (=23 Tage) |
0,00 € 689,- € (= 9 Tage) 1298,- € (=16 Tage) 1612,- € (=18 Tage) 1995,- € (=22 Tage) |
Zusätzliche Betreuung und Aktivierung |
6,17 € | ||
Fahrdienst:
|
8,00 € |
||
Betriebsnotwendige Investitionsaufwendungen |
8,38 € |
Ist die Entscheidung der Pflegekasse über den Pflegegrad bei Einzug noch nicht erfolgt, schätzen wir den Pflegegrad ein und erheben Gebühren gemäß dieser Einschätzung. Bis zur schriftlichen Bescheidung des Pflegegrades durch die Pflegekasse erkennt der Tagespflegegast die Einschätzung an und trägt die entsprechenden Entgelte. Eventuell entstandene Differenzbeträge zwischen dem geschätzten und dem von der Pflegekasse dann festgesetzten Pflegegrad werden vom Gast oder von der Einrichtung rückwirkend bis zum Einzugsdatum ausgeglichen. Ganz oder teilweise vom Kostenträger nicht übernommene Leistungsentgelte trägt der Tagespflegegast.
Die obige Tabelle gibt Auskunft, wie viele Tage Sie monatlich Sie unser Gast in der Tagespflege sein können, ohne etwas dazuzuzahlen. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen unsere Gäste allerdings in jedem Fall selber tragen; dafür ersparen sie sich die Verpflegungskosten zu Hause.
Natürlich hängt die Bleibedauer stark vom jeweiligen Pflegegrad ab und davon, ob eingeschränkte Alltagskompetenz (EAK) vorliegt. Wir wissen, dass die Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse nicht einfach ist. Bitte laden Sie die Tabelle mit den entsprechenden Details herunter und zögern Sie nicht, uns bei Unklarheiten anzurufen - wir helfen Ihnen gerne weiter.
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