Straffälligenhilfe stellt Arbeit vor

Erstellt von Kerstin Kempermann |

Besuch der niedersächsischen Justizministerin in Delmenhorst führt auch in die diakonische Einrichtung.

Delmenhorst, 25.8.2021 – Seit mehr als 40 Jahren bietet die Anlaufstelle für Straffällige des Diakonischen Werk Delmenhorst/Oldenburg-Land Beratungen für Haftentlassene, straffällig gewordene Menschen und deren Angehörige an. 13 Wohnplätze zählen ebenfalls zum breitem Spektrum der Arbeit.

Gemeinsam mit einer lokalen Delegation der CDU besuchte die niedersächsische Justizministerin Barbara Havliza die Anlaufstelle und informierte sich über die Arbeit vor Ort. Die Fachkräfte der Anlaufstelle machten deutlich, dass sie den straffällig gewordenen Menschen zur Seite zu stehen. Wichtig sei es, ein Vertrauensverhältnis zu den Klient*innen aufzubauen. „Wir geben ihnen das Gefühl: Du bist als Mensch hier, und wir sind für dich da“, beschrieb es Einrichtungsleiter Michael Böhme.

2020 hatte das Team der Straffälligenhilfe 212 Klient*innen, davon 185 direkt Betroffene und 2.048 Gesprächskontakte. Und das unter den Einschränkungen der Corona-Pandemie.  Im Zuge Projekts „Geldverwaltung statt Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen“ verhalfen die Mitarbeitenden in 22 Fällen dazu, die Geldstrafe komplett abzubezahlen. In 5 Fällen wurde das durch gemeinnützige Arbeit erreicht. 89 weitere Fälle liefen noch zum Jahreswechsel. Der Justiz wurden damit nicht nur Kosten für die Hafttage erspart, sondern Die Staatsanwaltschaften bekamen 27.448 Euro Geldstrafe überwiesen, die eigentlich als 'uneinbringlich' galten Außerdem wurde in allen Fällen die Ersatzfreiheitsstrafe abgewendet, was etliche Hafttage erspart hat.

 „Ich weiß zu schätzen, was hier geleistet wird“, würdigte Justizministerin Havliza. Über diese Wertschätzung, die auch der Besuch mit dem Bundestagskandidaten Philipp Albrecht und der Oberbürgermeisterkandidatin Petra Gerlach ausdrücken sollte, freute sich auch das Team. Es machte aber auch deutlich, wo es Schwierigkeiten gibt. Zum Beispiel bei der Wohnungssuche. Deshalb biete die Diakonie Übergangswohnungen an. Ein Probewohnen vor der Haftentlassung sei eigentlich Pflicht, käme aber immer seltener zustande. Hier könne, so Böhme, die Zusammenarbeit mit dem Justizvollzug verbessert werden.  Diakoniereferent Kai Kupka wies auf Mängel bei der Finanzierung hin. Landesweit fehlten über 1 Mio. Euro, damit die Straffälligenhilfe wie vereinbart auskömmlich finanziert sei.

Schwierigkeiten bereitet auch die Unterstützung der Klienten bei der Wohnungssuche. Straffällige kämen oft als Letzte an die Reihe. Diakonie Geschäftsführerin Saskia Kamp beobachtete: „Das führt zu Frustration, immer wieder an Grenzen zu stoßen, obwohl man will.“ Die Diakonie miete deshalb inzwischen auch Wohnungen an, um die Mietverträge dann zu überschreiben, wenn sich die Klienten in ihrem neuen Umfeld akklimatisiert hätten.

Zurück