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Straffälligenhilfe in Niedersachsen gesichert

Erstellt von Frerk Hinrichs |

Dokumentation: Geldverwaltung bewahrt 2.217 Menschen vor Haft

Oldenburg 04.11.2019 - Wenn ein Vergehen gegen das Gesetz bestraft werden muss reicht Gerichten eine Geldstrafe zur Sühne oft aus. Kommen Betroffene mit ihren Zahlungen in Rückstand droht als Ersatz eine Freiheitsstrafe erklärt Diakonie-Straffälligenreferent Kai Kupka. 2.217 Menschen haben 2018 ihr Chance genutzt: Sie suchten eine der 14 Anlaufstelle für Straffällige in Niedersachsen auf und willigten in eine Verwaltung ihres Geldes ein. Ziel: Die Abzahlung der Strafe sicher zu stellen und Haft zu vermeiden. Bei etwa einem Drittel der Betroffenen konnte die Geldverwaltung erfolgreich beendet werden. Die Geldstrafe ist abbezahlt. Bei den anderen laufen die Zahlungen in 2019 weiter. Nur in drei Prozent der Fälle blieb der Erfolg aus. Insgesamt wurden so 31.090 Hafttage vermieden, freut sich Kai Kupka. Das entspricht einem Gefängnis mit 85 Plätzen, das das Land Niedersachsen nicht vorhalten musste, rechnet Kupka vor. Neben der dadurch möglichen Ersparnis von über fünf Millionen Euro sind 566.708 Euro an Geldstrafen bezahlt worden.

Das Projekt „Geldverwaltung statt Ersatzfreiheitsstrafe“ hat auch dazu beigetragen dass die Straffälligenhilfe der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen seit diesem Jahr rechtssicher tragfähig und dauerhaft vom Land Niedersachsen finanziert wird, erläutert Kupka.

Neben der Geldverwaltung gehen die Sozialarbeiter von Caritas, Diakonie und Paritätern zur Beratung in die 13 Haftanstalten Niedersachsens. 8.326 Gespräche zur Entlassungsvorbereitung haben sie bei ihren 589 Besuchen geführt. Noch wichtiger sind aber die Hilfen nach der Haftentlassung, sagt Kupka. Viele Betroffene müssen sich ihr Leben völlig neu aufbauen. Sie brauchen Arbeit, eine Wohnung und müssen Anträge stellen, sich bei den verschiedenen Behörden melden und ihren Alltag neu organisieren. Dabei haben viele hohe Schulden: Versicherungen wollen den Schaden erstattet haben, der durch die Straftat entstandenen ist. Vermieter verlangen die Miete, die Betroffene nicht mehr zahlen konnten, als sie in Haft genommen wurden. Und manche müssen Unterhalt für Kinder zahlen, den das Sozialamt bisher vorgestreckt hat. 71.841 Gespräche haben die Sozialarbeiter dafür mit 5.314 Klienten geführt berichtet Kupka. Und 102 Personen wurden vorübergehend in Wohngruppen aufgenommen, bis sie alles geregelt hatten.

An 14 Standorten in Niedersachsen finden Straffällige die Beratung von Diakonie (8), Paritätern (4) und Caritas (2). Außer in Hannover, Hameln, Celle und Braunschweig bieten 10 Anlaufstellen auch Wohnmöglichkeiten für den Übergang an. Informationen über alle Anlaufstellen für Straffällige unter www.die-anlaufstellen.de

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