BEM – Betriebliches Eingliederungsmanagement

Es trägt den etwas sperrigen Namen „Betriebliches Eingliederungsmanagement“ und wird deswegen kurz „BEM“ genannt. Hinter der eher technischen Beschreibung verbirgt sich ein Verfahren zur Wiedereingliederung nach längerer Arbeitsunfähigkeit.

Mit BEM sollen folgende Ziele erreicht werden:

  • Die Rückkehr in den Arbeitsprozess positiv gestalten
  • Mitarbeitenden den Arbeitsplatz erhalten
  • Vorbeugung und Überwindung von Zeiten der Arbeitsunfähigkeit
  • Beiträge zur Erhaltung, Verbesserung und Wiederherstellung der Gesundheit von Mitarbeitenden

Dienstgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, Mitarbeitenden ein Verfahren zur betrieblichen Wiedereingliederung anzubieten, wenn sie länger als sechs Wochen im Jahr arbeitsunfähig erkrankt sind. Mitarbeitende können das Angebot ablehnen. Sie verlieren dadurch aber die Chance, ihren Arbeitsplatz zu verändern und den individuellen Bedürfnissen anzupassen.

Nutzen Sie die Gelegenheit zum Gespräch. Gestalten Sie ihren Arbeitsplatz so mit, dass er Ihren Bedürfnissen entspricht. Damit Sie als Betroffene bei solchen Gesprächen nicht alleine sind, stehen Ihnen Mitarbeitervertretung und ggf. Schwerbehindertenvertretung zur Seite.

Der Arbeitgeber ergreift die Initiative, sobald die krankheitsbedingten Fehltage sechs Wochen innerhalb eines Jahres übersteigen. Auch wenn Sie noch nicht an den Arbeitsplatz zurück gekehrt sind, erhalten Sie eine Einladung zum Gespräch. In diesem Gespräch wird das BEM-Verfahren erläutert. Es wird über den Grund des Verfahrens gesprochen. Es werden gemeinsame Ziele benannt und Schritte zur Umsetzung verabredet.

Auch wenn Formulierungen, die im Laufe des BEM verwendet werden, manchmal kompliziert und juristisch klingen, haben sie nur ein Ziel: Zusammen mit Ihnen Absprachen darüber zu treffen, wie Ihr Arbeitsplatz künftig aussehen soll und welche Tätigkeiten Sie übernehmen können.

Beim BEM-Erstgespräch können Sie über Ursachen für Ihre Erkrankung sprechen. Dabei interessiert vor allem, ob es einen Zusammenhang mit Arbeitsbedingungen gibt. Gemeinsam werden Lösungsansätze und Perspektiven entwickelt und bei Bedarf weitere BEM-Gespräche vereinbart.

  • Möglichkeiten der Medizinischen Rehabilitation
  • Arbeitsplatzanalyse zur Klärung betrieblicher Ursachen
  • Leidensgerechte Umgestaltung des Arbeitsplatzes
  • Verbesserung der technischen oder ergonomischen Ausstattung
  • Anpassung der Arbeitszeit
  • Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung
  • Angebot einer speziellen medizinischen oder psychologischen Maßnahme
  • begleitende Gespräche mit Betriebsarzt oder -ärztin
  • Maßnahmen der Gesundheitsförderung, Qualifizierung oder Umschulung

Gegebenenfalls kann auch über den Wechsel an einen anderen Arbeitsplatz oder eine (teilweise) Erwerbsunfähigkeits-Rente nachgedacht werden.

Zu den BEM-Gesprächen kann der Arbeitgeber nach Bedarf weitere Teilnehmer einladen. Jede Einladung wird vorher mit dem betroffenen
Mitarbeitenden abgesprochen.

Weitere Personen können sein: Personalreferenten des Diakonie Service-Zentrum, der Betriebsarzt oder Vertreter des Integrationsamtes, der Krankenkassen, Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft, Arbeitsagentur oder persönlicher Vertrauensperson.

Ein BEM-Verfahren wird abgeschlossen, wenn die besprochenen Ziele erreicht wurden. Auch wenn einvernehmlich festgestellt ist, dass keine Verän-
derung möglich oder die Zustimmung des Betroffenen zurück- genommen wurde, ist das BEM-Verfahren beendet.

Alle Beteiligten unterliegen der Schweigepflicht.

Sie können sich die Unterlagen Ihres BEM-Verfahrens aushändigen lassen. In der Personalakte wird nur vermerkt, dass ein BEM-Verfahren angeboten wurde und zu welchen Ergebnissen es geführt hat.